Als Vermittlungs- und Fachberatungsstelle informiert, berät und begleitet der Integrationsfachdienst
- arbeitslose und beschäftigte behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen,
- Arbeitgeber, die bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder einstellen möchten,
- Betriebs- und Personalräte,
- Schwerbehindertenvertretungen und
- Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen in Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes berufliche Perspektiven für die individuelle Situation und unterstützen die Umsetzung der erarbeiteten Ziele.
Unsere Leistungen:
- Vermittlung in Arbeit
- Begleitung am Arbeitsplatz
- Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme nach medizinischer Rehabilitation
- Unterstützung von Arbeitgebern
- Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei der Berufsorientierung
- Betriebliche Berufsbildung
- Unterstützte Beschäftigung
- Berufsvorbereitende Bildung
Wichtig:
- Unser Dienst ist ein anerkannter Integrationsfachdienst nach dem Sozialgesetzbuch IX und im Auftrag des Integrationsamtes des Landes Schleswig-Holstein tätig.
- Als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung sind wir nach § 178 SGB III und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV zugelassen und zertifiziert.
- Unser Angebot ist für Sie kostenlos.
- Die Mitarbeitenden des Integrationsfachdienstes unterliegen der Schweigepflicht.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können.